Ordnungsgemäß verrechnet
Herr Z. habe gegen Ende letzten Jahres das Unternehmen "Allgas Volkmann GmbH" mit dem Service und einigen Reparaturen seiner Thermen beauftragt. Leider seine daraufhin mehrere Mängel aufgetreten, welche nach Meinung des Konsumenten bereits beim Service auffallen und repariert hätten werden müssen. Diese Mängel seien nach fristgerechter Reklamation seitens des Unternehmens behoben worden, jedoch werden Herrn Z. nun Kosten in Höhe von knapp € 300,- dafür verlangt. Da der Konsument dies nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass die Kosten für im Nachhinein entstandene Mängel sowie für Arbeitszeit verrechnet wurden. Weiters wird vermerkt dass das Unternehmen kulanter Weise nicht immer Anfahtskosten verrechnet hat.