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  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Trotz Anfangsschwierigkeiten...Problem gelöst.

Seit dem Sommer des Jahres 2010 sei Frau S. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft regGen.m.b.H". Da in der Wohnung die Heizung letzten Winter ausgefallen sei, sei dieses Problem dem Unternehmen im Mai letzten Jahres gemeldet worden, woraufhin zwei Serviceteams gekommen seien. Es sei ein Prüfbefund erstellt worden, aus dem nach Angaben der Konsumentin herausging, dass die Heizung nicht mehr reparierbar sei. Des Weiteren sei sich das Unternehmen laut Aussage der Konsumentin auch nicht im klaren, welche Therme eingebaut werden müsse. Frau S. habe laut eigener Angabe in den letzten Monaten nicht mehr in ihrer Mietwohnung wohnen können, obwohl sie monatelang ihre Miete bezahlt habe und sei daher zum Konsumentenschutz gekommen. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes habe das Unternehmen anfangs versprochen, sowohl das Problem zu lösen als auch zusätzlich der Konsumentin eine entsprechend angemessene Mietzinsminderung zu gewähren. Danach sei Ruhe eingetreten, bis das Unternehmen die gesamte Angelegenheit zur vollsten Zufriedenheit der Konsumentin erledigt hat.