Herr K. habe im Januar 2013 vom dem Unternehmen Appel GesmbH ein Elektroboiler (Austria Email E-Speicher EKH 150 l) inkl. Montage zum Preis von € 1.159,08 gekauft.
Herr O. sei Mieter einer Wohnung welche von der Heidemarie Schreiber Immobilienvermietung verwaltet werde.
Herr S. habe bei Saturn Wien Electro-Handelsges.m.b.H. einen Side-by-side Kühlschrank des Unternehmens Elektrabregenz AG gekauft und eine Garantieplus-Verlängerung für 5 Jahre abgeschlossen.
Im September 2014 hat Frau L. mit der ABV Installationstechnik GmbH einen Vertrag über den Kauf und Montage einer Nort Gastherme abgeschlossen. Laut Angaben des Ehegatten von Frau L.
Frau H. habe bereits in 2012 das Unternehmen Ing. Aigner Wasser-Wärme-Umwelt GmbH mit der Errichtung einer Solaranlage beauftragt.
Herr H. habe anfangs 2015 eine Forderung in Höhe von € 2.144,- bezüglich erbrachten Leistungen seitens des Unternehmens Junghofer Installationen GmbH erhalten.
Frau O. habe von dem Unternehmen ABV Installationstechnik GmbH eine Therme inklusive Raumthermostat, Lieferung und Montage gekauft. Ein Gesamtpreis in Höhe von € 2.
Die Therme des Konsumenten hat im Dezember 2014 nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.
Im Frühjahr des Jahres 2014 sei die Schutzhülle des Zuleitungsrohres in Folge von Baggerarbeiten beschädigt worden.
Anfang des Jahres 2015 habe Frau B. eine Rechnung von "Thermomatic Dr. Tech. E.Graf KG" in Höhe von etwa € 50,- erhalten.