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Installation einer neuen Therme mit zusätzlichen Kosten verbunden

Frau O. habe von dem Unternehmen ABV Installationstechnik GmbH eine Therme inklusive Raumthermostat, Lieferung und Montage gekauft. Ein Gesamtpreis in Höhe von € 2.800,- sei laut Angaben der Konsumentin vereinbart worden. Insgesamt habe sie jedoch € 3.636,- bezahlt. Der Raumthermostat und seine Montage sei zusätzlich mit einem Aufpreis in Höhe von € 252,- verrechnet worden, obwohl dieser laut ihren Angaben im vereinbarten Preis hätte enthalten sein müssen. Außerdem seien Mängel aufgetreten, die der ABV Installationstechnik GmbH fristgerecht bekannt gegeben worden seien und daher im Rahmen der Gewährleistung hätten repariert werden müssen. Frau O. habe dafür aber einen Betrag in Höhe von € 384,- bezahlt. Später sei ein weiterer Mangel aufgetreten und die Konsumentin habe erneut versucht mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, jedoch erfolglos. Deshalb habe die Konsumentin die Leistungen eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen und einen Betrag in Höhe von € 96,- bezahlt. Da Frau O. eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen, ihr die zu viel bezahlten Beträge zurückzuerstatten. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung gefunden werden. Die ABV Installationstechnik GmbH teilte mit, dass auf dem von der Konsumentin unterschriebenen Arbeitsschein nur die Therme ohne Raumthermostat und Abgasrohre angeführt ist. Da die Abgasrohre in einem schlechten Zustand gewesen sind, sind diese, nachdem Frau O. über diese Mehrkosten informiert wurde, ausgetauscht worden. Frau O. ist immer über zusätzliche Kosten informiert worden. Außerdem teilte das Unternehmen mit, dass aufgrund des Eingriffs eines anderen Unternehmens die Garantie der ABV Installationstechnik GmbH für dieses Gerät erloschen ist, außer die Konsumentin übermittelt die Rechnungen des anderen Unternehmens, damit die ABV Installationstechnik GmbH nachvollziehen könne, welche Arbeiten an der Therme vorgenommen worden seien. Kopien der Rechnungen wurden der ABV Installationstechnik GmbH übermittelt. Die ABV Installationstechnik GmbH war leider nicht zu einer weiteren Stellungnahme bereit und zahlte der Konsumentin die Beträge nicht zurück.