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Werden die Energiekosten willkürlich verrechnet?

Herr O. sei Mieter einer Wohnung welche von der Heidemarie Schreiber Immobilienvermietung verwaltet werde. Der Konsument habe die von der Immobilienvermietung verrechneten Preise für Strom und Gas nicht nachvollziehen können, da diese im Vergleich mit einem anderen Anbieter höher seien. Herr O. habe diesbezüglich die Heidemarie Schreiber Immobilienvermietung um eine Aufklärung ersucht, da er vermutet habe, dass diese willkürlich verrechnet worden seien, jedoch erfolglos, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei seitens der Heidemarie Schreiber Immobilienvermietung mitgeteilt worden, dass der Konsument den Durchschnittsverbrauch der ersten 60 Tage mit dem Preis pro kWh seiner Energierechnung nehmen solle und dass der Mietvertrag abgetreten werde wenn ein Interessent für die Wohnung gefunden werden sollte.