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Wer trägt die Kosten?

Im Frühjahr des Jahres 2014 sei die Schutzhülle des Zuleitungsrohres in Folge von Baggerarbeiten beschädigt worden. Dabei sei festgestellt worden, dass das Unternehmen Neura AG den Zuleitungsrohr bereits bei der Verlegung nicht ordnungsgemäß eingeschäumt habe, sodass eine Erneuerung notwendig gewesen sei. Infolge habe Herr W. ein Unternehmen mit den notwendigen Arbeiten beauftragt und die Kosten in Höhe von € 1.640,- aufgrund der Gewährleistung von dem Unternehmen Neura AG zurückerstattet bekommen wollen. Da das Unternehmen keinen Grund für eine Rückerstattung anerkennen habe wollen, habe sich Herr W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der Neura AG einen Betrag in der Höhe von € 818,- zurückerstattet, welcher seitens des Konsumenten akzeptiert wurde.