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Überhöhte Jahresabrechnung nach Austausch der Zähler

Herr M. habe in Oktober 2014 eine Jahresabrechnung seitens Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG in Höhe von € 2.120,- erhalten. Der Konsument habe sich die Höhe der Jahresabrechnung nicht erklären können, da er regelmäßig die Selbstablesekarten an Wien Energie eingereicht habe. Herr M. sei der Meinung gewesen, dass bis zum Austausch der Gas- und Stromzähler, welche in seiner Abwesenheit durchgeführt worden seien, die Jahresabrechnungen zu niedrig ausgefallen seien und diese erst jetzt nachgerechnet werden, sodass ein enorm hoher Betrag zu zahlen sei. Zusätzlich unterliege die Nachzahlung teilweise einer Verjährung. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil sowohl Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG als auch Wiener Netze eine Verjährung in diesem Fall zurückgewiesen haben. Seitens Wiener Netze wurde die Höhe der Jahresabrechnung dadurch begründet, dass Herr M. die letzte Selbstablesekarte im Jahr 2008 zugesendet hat und erst wieder in 2014 online den Gaszählerstand bekannt gegeben hat. Dadurch, dass der Gaszähler in 2013 ausgetauscht wurde und bis dahin der Verbrauch maschinell errechnet wurde, sei der Gasverbrauch für den Zeitraum 2012-2013 zu gering ausgefallen welcher in der gegenständlichen Jahresabrechnung zum Tragen kommt.