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Ablesefehler führte zur Gasabschaltung

Herr I. habe seitens der Wien Energie eine Forderung in der Höhe von € 2.131,- erhalten. Die Jahresabrechnung sei ursprünglich höher ausgefallen, da ein Ablesefehler festgestellt worden sei. Nach einer erneuter Überprüfung, sei diese immer hoch ausgefallen, weshalb Herr I. Einspruch diesbezüglich erhoben habe. Wegen finanziellen Schwierigkeiten habe sich Herr I. die Zahlung der Rechnung nicht leisten können, weshalb er sich an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden weil seitens Wien Energie die Rechnung nicht weiter reduziert wurde, vielmehr ist der Verdacht entstanden, dass Herr I. angeblich widerrechtlich Strom entnommen hat.