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  • Wien, Österreich
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Versprochen, jedoch nicht eingehalten

Kurz vor Weihnachten letzten Jahres habe Frau B. mit dem Unternehmen "Thermenexperten" einen Vertrag über die Reparatur ihrer Therme abgeschlossen. Kurze Zeit nach erfolgter Reparatur habe die Konsumentin bemerkt, dass die Therme nicht richtig funktioniert bzw. dass die Warmwasserzubereitung nicht den erforderlichen Parametern entsprochen habe, was sie auch umgehend dem Unternehmen reklamiert habe. Da sie das Unternehmen "Thermenexperten" bisher nur mit Behauptungen, insbesondere dass sich die Mängel durch längeres Wasserlaufenlassen beheben lassen würden, vertröstet habe, kam sie damit zum Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes habe sich das Unternehmen "Installateur24his" gemeldet und angegeben, dass das Unternehmen "Thermenexperten" nicht mehr existieren würde, da es in den Konkurs geschlittert wäre. Das Unternehmen "Installateur24his" bot an, alle Kunden des in Konkurs geratenen Unternehmens zu übernehmen. Die Therme der Frau B. jedenfalls sei bis dato immer noch nicht repariert worden.