Mitte März 2017 als Frau M. in Innenhof eines Unternehmens stürzte, verletzte sie sich am Arm und dabei wurden auch ihre Brille und ihr Handy beschädigt.
Durch eine Kollision mit einem Fahrradfahrer fiel das Handy des Herrn K. im Sommer 2017 in eine Pfütze.
Herr M.
Im Haus von Herrn O. war Ende April 2018 ein Elektroinstallationen-Fachbetrieb mit Arbeiten an der Elektroinstallation beschäftigt.
Herr S. habe sich mit einem Versicherungsproblem wegen Stornierung seiner Reise nach Brasilien konfrontiert.
Herr M. habe einen Versicherungsvertrag für seine Brillen mit dem Unternehmen UNIQA Österreich Versicherungen AG, auf zwei Jahre, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, abgeschlossen.
Herr P. hatte Probleme mit der Abwicklung seines Totalschadens mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Konsument hatte bei einer Leasingfirma ein Fahrzeug mittels Privat-Kredit finanziert.
Frau K.
Anfang Juli 2019 buchte Herr G. für Mitte August eine einwöchige Reise für seine 5-köpfige Familie in seinem bewährten Reisebüro. Herr G.
Frau M. flog im Oktober 2019 mit dem Flugzeug und landete in München. Bei der Gepäckübernahme am Förderband musste sie die Beschädigung ihrer Koffer feststellen. Am Flughafen wurde Frau M.