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Verringertes Taggeld wegen Vorschädigung

Im Jänner 2019 zog sich Herr S. beim Sporttraining eine Ruptur sämtlicher Sehnen der rechten Schulter zu. Ende Februar 2019 wurde Herr S. operiert und war bis MItte April im Krankenstand. Anschließend reichte Herr S. bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung die Auszahlung des Taggeldes ein. Drei Wochen danach erhielt Herr S. auch diese Auszahlung überweisen, allerdings mit einem Abschlag von 50 Prozent. Begründet wurde der Abschlag mit einer Vorschädigung der Schulter. Die anschließende Kommunikation mit der Grazer Wechselseitgen Versicherung erwies sich als herausfordernd und Herr S. bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihren Stellungnahmen bestand die Grazer Wechselseitige Versicherung auf Ihrem Standpunkt der Vorschädigung.