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Das Herz spielt mit der Versicherung

Herr S. habe sich mit einem Versicherungsproblem wegen Stornierung seiner Reise nach Brasilien konfrontiert. Laut Angaben des Konsumenten sollte er Anfang Mai 2018 nach Japan fliegen, allerdings sei er auf Grund eines ärztlichen Problems erst am kommenden Tag geflogen. Herr S. ließ weiter mitteilen, er habe seinen ganzen Urlaub problemlos genossen, sein Facharzt für Kardiologie habe ihm auch eine ärztliche Bescheinigung ausgehändigt und ihm bestätigt, dass er an der kommenden Reise nach Brasilien, geplant für Ende August, teilnehmen könne. Auf Grund Vorhofflattern mit Komplikationen, die erst Anfang Juli aufgetreten sind, wurde dem Konsument untersagt, die Reise nach Brasilien zu unternehmen, die er gleich storniert hat. Angeblich habe den Konsument im Mai nicht voraussehen können, dass ihm einen Flugverbot erteilt wird, und er nicht mehr Langstrecken fliegen dürfe, daher habe er die Brasilienreise erst später storniert. Herr S. erwartet, dass ihm die Stornogebühr rückerstattet wird, daher wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Bevollmächtigte des Versicherers, Life Card hat die Schadenunterlagen von der LTA Reiseschutz GmbH erhalten und den Schadenfall geprüft. Es wurde eine Teilregulierung der erstattungsfähigen Stornokosten vorgenommen. Laut Angaben des Konsumenten wurde ihm den noch offenen Betrag von ca. € 1.500,- (die Differenz 15% zu 30% Stornokosten) überwiesen, nachdem ursprünglich die Verringerung der Schadensvergütung um die Hälfte beabsichtigt war.