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Reisestorno wegen Sterbefall in der engsten Familie

Anfang Juli 2019 buchte Herr G. für Mitte August eine einwöchige Reise für seine 5-köpfige Familie in seinem bewährten Reisebüro. Herr G. und seine Frau waren über die Kreditkarte versichert, für seine Tochter, den Schwiegersohn und den Enkelsohn wurde eine Reisestornoversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Drei Tage nach der Buchung wurde bei der Tochter von Herrn G. im Rahmen einer Routineuntersuchung ein Tumor im Kopf festgestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Tochter beschloss die Familie, dass nur Herr G. mit seinem Schwiegersohn und dem Enkelsohn gemeinsam die Reise antreten würden. Kurz vor Reisebeginn Mitte August war auch die Strahlentherapie bei der Tochter von Herrn G. abgeschlossen. Wider Erwarten verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Tochter nach Abschluss der Therapie derart, dass die Ärzte der Familie G. mitteilen mussten, man könne ihr nicht mehr helfen. Dies war der Grund, weshalb man die letzten Tage zusammen verbringen wollte und den Urlaub gänzlich stornierte. Die geliebte Tochter von Herrn G. verstarb Mitte September 2019. In der Folge kam es mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu Unstimmigkeiten bezüglich der Leistung der Reisestornoversicherung. Herr G. wandte sich damit letztlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Konsument hat in seinen Stellungnahmen der HanseMerkur Reiseversicherung AG den menschlichen Standpunkt von seiner Familie dargelegt. Mitte Dezember 2019 teilte das Unternehmen mit, dass man die Stornokosten übernehmen werde und bereits eine Zahlung in der Höhe von ca. € 900,- auf das Konto von Herrn G. vorgenommen habe.