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Vorsteuerabzugsberechtigung oder doch nicht?

Herr P. hatte Probleme mit der Abwicklung seines Totalschadens mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Konsument hatte bei einer Leasingfirma ein Fahrzeug mittels Privat-Kredit finanziert. Trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Versuche der UNIQA Österreich Versicherungen AG diesen Umstand mitzuteilen, ist er damit laut eigenen Angaben nicht durchgedrungen. Das Versicherungsunternehmen weigerte sich die Umsatzsteuerdifferenz auszuzahlen, da man von einer Leasingfinanzierung ausging. Herr P. wusste nicht weiter und kam Hilfe suchend zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer Stellungnahme teilte die UNIQA Österreich Versicherungen AG mit, dass in dieser Sache lange unklar gewesen sei, ob es sich um ein kredit- oder leasing-finanziertes Fahrzeug handle. Nach mehreren Korrespondenzen und Besprechungen wurde demnach am 24.09.2018 klargestellt bzw. belegt, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe und der Differenzbetrag in der Höhe von rund € 1.300,- überwiesen womit der Fall einer Erledigung zugeführt wurde.