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Wasserdichtes Handy erlitt einen Wasserschaden

Durch eine Kollision mit einem Fahrradfahrer fiel das Handy des Herrn K. im Sommer 2017 in eine Pfütze. Als der Konsument das Handy aufhob, musste er feststellen, dass dieses nun den Dienst verweigerte. Herr K. meldete den Schaden umgehend der Itonia Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH, bei der er eine Versicherung für sein Mobiltelefon abgeschlossen hatte. Zu seiner Überraschung verweigerte die Versicherung der Itonia die Reparatur mit dem Verweis auf einen Wasserschaden. Da es sich bei diesem Telefon um ein als wasserdicht beworbenes Modell handelte, war das Unverständnis von Herrn K. über die Ablehnung der Versicherung groß und er wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Herrn K. gelöst werden. Auch auf mehrmalige Nachfrage war die Itonia Holding für keine Stellungnahme in der Sache zu erreichen.