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Kontoführungs- und Auflösungskosten für Kautionshinterlegung

Frau K. hatte ein "An alle Mieter" gerichtetes Schreiben der UNIQA Real Estate Management GmbH erhalten in welchem neue Kontoführungs- und Auflösungskosten für die Kautionshinterlegung mitgeteilt wurden. Da Frau K. diese Mitteilung als zu wichtig empfand um diesen als unpersonalisierten Rundbrief zu erhalten und sie die mitgeteilten Kosten als überzogen erachtete, wandte Sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Über einen Anwalt ließ die UNIQA Real Estate Management GmbH mitteilen, dass diese Änderung aufgrund neuer Bankkonditionen ab Sommer 2019 erforderlich geworden ist. Das Unternehmen bedauert ausdrücklich die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Mieter. Frau. K. teilte in einer weiteren Stellungnahme mit, dass die Kosten zu hoch seien, da viele Banken kostenlose Sparkonten anbieten und nur bei wenigen eine Auflösungsgebühr von € 4,- oder € 5,- anfallen würde. Das sei immer noch wesentlich günstiger, als die von der UNIQA Real Estate Management GmbH angebotene Bankgarantie.Frau K. könne daher nicht nachvollziehen, "dass die UNIQA bemüht sei, allfällige Kostenbelastungen für die Mieter zu vermeiden". Frau K. sei durchaus bereit die Kosten im üblichen Rahmen zu übernehmen, nicht jedoch die ihrer Meinung nach überzogenen der von der beauftragten Bank. In einer weiteren Stellungnahme antwortete der Anwalt der UNIQA Real Estate Management GmbH, dass eine interne Prüfung keine unangemessene Kostenbelastung ergeben hätte.