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Brillenversicherungsvertrag storniert trotz verspäteten Kündigungsbenachrichtigung

Herr M. habe einen Versicherungsvertrag für seine Brillen mit dem Unternehmen UNIQA Österreich Versicherungen AG, auf zwei Jahre, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten möchte er den Vertrag zum Ende August 2018 kündigen, da er beide Jahre schon abbezahlt habe. Da er nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen UNIQA Österreich Versicherungen AG habe erklärt, er handelt sich um einen Mindestvertrag von 24 Monaten, der auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sei und welcher mindestens einen Monat vorher gekündigt sein kann. Trotz eines verspäteten Einreichen der Kündigung durch Herrn M. sei das Unternehmen ihm entgegengekommen und zeigt sich bereit den Vertrag schon Anfang Oktober 2018 zu stornieren. Der Konsument lehnt die Zahlung der ihm ausgestellten Rechung, ab.