Seit dem 02.10.2012 sei Frau G. aufgrund eines Festnetz-Internet Vertrages Kunde der "A1 Telekom Austria A.G". Frau G. vermerkte, dass sie den Vertrag am 01.10.
Frau B. habe im Februar 2014 ein Handygerät gekauft und zusätzlich eine Standard-Versicherung abgeschlossen.
Herr T. habe für den Sohn seiner Lebensgefährtin Frau G. von dem Unternehmen Hartlauer Handelsges.m.b.H.
Frau R.
Von Mai 2014 bis August 2014 habe Herr H. Rechnungen in Höhe von insgesamt € 234,- von seinem Netzbetreiber Hutchison Drei Austria GmbH erhalten. Auf diesen Rechnungen seien Positionen von Wapcom s.r.
Herr A. habe vom Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z1 gekauft.
Herr F. habe sich Ende 2012 unwissentlich auf der Homepage des Unternehmens "Webbilling AG" angemeldet da er durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden sei.
Am 21.05.2014 habe Frau H. von der service4phones GmbH ein Handy zum Preis von € 269,90 gekauft. Am 07.08.
Frau F. habe bei dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marke Sony Xperia V LT2 abgeschlossen. Frau F.