• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Wert des Mobiltelefons stimmt nicht mit der Forderung überein!

Frau F. habe bei dem Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marke Sony Xperia V LT2 abgeschlossen. Frau F. habe das Produkt zum dritten Mal bei dem Unternehmen zur Reparatur abgegeben, wobei sie ein Leihgerät erhalten habe, welches jedoch am 11.08.2014 gestohlen worden sei. Das Unternehmen habe von Frau F. einen Betrag in Höhe von € 279,- für dieses gefordert, jedoch habe Frau F. dies nicht nachvollziehen können, da das Leihgerät kein Kategorie A Mobiltelefon sei und mindestens fünf Jahre alt gewesen wäre. Desweiteren habe das Leihgerät kein Zugang zum Internet gehabt und laut Angaben von Frau F. waren auch persönliche Daten des Vorbenützers auf dem Gerät gespeichert. Da Frau F. die Forderung als unberechtigt empfand, da diese nicht dem Wert des Leihgerätes entsprach, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Forderung storniert wurde und als erledigt zu betrachten ist.