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Keine Kündigungsbestätigung trotz fristgerchter Kündigung

Seit dem 02.10.2012 sei Frau G. aufgrund eines Festnetz-Internet Vertrages Kunde der "A1 Telekom Austria A.G". Frau G. vermerkte, dass sie den Vertrag am 01.10.2014 schriftlich gekündigt, jedoch bis 16.10.2014 keine Kündigungsbestätigung diesbezüglich seitens "A1 Telekom Austria A.G." erhalten habe, weshalb sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz wandte. Trotz mehrfachen Interventionen des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, weil das Unternehmen nicht reagiert hat bzw. bis 19.01.2015 keine Bestätigung der Kündigung erfolgt ist.