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Forderung erhalten, jedoch nie kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen!

Frau R. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Juli 2014 eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl sie nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe. Die Konsumentin habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ihren Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Hilfesuchend wandte sich Frau R. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, noch wurde über das Zustandekommen eines Vertrages aufgeklärt, wobei B2B Technologies Chemnitz GmbH zu keiner Stellungnahme bereit war bzw. dem Konsumentenschutz sowie der Konsumentin eine Antwort zu übermitteln.