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Trotz Gewährleistung kein entgegenkommen.

Herr A. habe vom Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH ein Mobiltelefon der Marke Sony Xperia Z1 gekauft. Nach dem Kauf habe der Konsument laut seinen Angaben feststellen müssen, dass das Gerät nicht ordnungsgemäß funktionierte, wobei er es zwei Mal zur Reparatur abgegeben habe, die gleichen Mängel jedoch wieder aufgetreten wären. Laut Angaben von Herrn A. soll es sich um einen Konstruktionsmangel handeln. Daher habe der Konsument beim Unternehmen um einen kostenlosen Austausch oder um Rückerstattung des Kaufpreises ersucht, jedoch ohne positive Rückmeldung erhalten zu haben, weshalb er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn A. gefunden werden. Das Unternehmen war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn das Gerät kostenlos auszutauschen oder die Wandlung zu akzeptieren und gegen Rückerstattung des Kaufpreises das Mobiltelefon zurück zu nehmen.