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Versicherungsvertrag für Handy nach Erstberatung abgeschlossen, jedoch keine Deckung

Frau B. habe im Februar 2014 ein Handygerät gekauft und zusätzlich eine Standard-Versicherung abgeschlossen. Beweggrund zum Abschließen der Versicherung sei die Mitteilung seitens T-Mobile Austria GmbH gewesen, dass die Standard-Versicherung Gefahren wie Diebstahl oder Wasserschaden deckt. Jedoch sei ihr bei dem Diebstahl ihres Gerätes seitens des Versicherungsunternehmens mitgeteilt worden, dass in dieser Situation kein Anspruch auf eine Versicherung bestehe. Laut Angaben von Frau B. könne sie die erhaltene Rückmeldung nicht nachvollziehen, da sie die Versicherung nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH gerade für solche Situationen abgeschlossen habe. Daher wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz um sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine für Frau B. positive Lösung gefunden werden. T-Mobile Austria GmbH ist der Konsumentin entgegengekommen.