Frau B. habe von ihrem Netzanbieter T-Mobile Austria GmbH für den Monat September 2014 eine Forderung in Höhe von € 3.
Gegenüber Frau R. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens sparfon GmbH eine Forderung in Höhe von € 357,- geltend gemacht worden.
Frau W. habe vom Unternehmen Hutchison Drei Austria GmbH Rechnungen in Höhe von € 160,-, € 130,- und € 155,- erhalten, obwohl ihre monatliche Grundgebühr lediglich € 20,- betrage.
Kurz vor Schulbeginn des Jahres 2014 habe Herr A. minderjähriger Sohn von Herrn Mag. H. seitens von "grosshandel-b2b.biz eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten.
Herr K. habe seitens eines Rechtsanwalts des Unternehmens Commatis GmbH eine Forderung in Höhe von € 661,- erhalten.
Am 15.02.2013 habe Frau O. einen Versicherungsvertrag zum Alltagsschutz eines Samsung Galaxy Note II über ihren Netzanbieter bei der Integral Insurance Broker GmbH abgeschlossen.
Gegenüber Herrn D. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der Firma Webbilling.com B.V.
Frau M. habe sich auf der Homepage des Unternehmens B2B Technologies Chemnitz GmbH unwissentlich angemeldet, da sie durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden wäre.