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Kein Ersatz trotz Gewährleistung

Am 21.05.2014 habe Frau H. von der service4phones GmbH ein Handy zum Preis von € 269,90 gekauft. Am 07.08.2014 habe die Konsumentin bemerkt, dass sich das Gerät selbst ein- und ausschaltet, die Annahme von Anrufen nicht möglich sei und das Display schwarz bleibe. Obwohl der Mangel erstmals behoben wurde, sei dieser später erneut aufgetreten. Infolge habe Frau H. das Gerät laut eigenen Angaben mindestens drei Mal zur Reparatur an das Unternehmen übergeben, jedoch sei der Mangel immer wieder aufgetreten, weshalb sie von der service4phones GmbH einen Austausch bzw. die Rückerstattung des Kaufpreises haben wollte, was jedoch abgelehnt wurde. Daher wandte sich Frau H. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung leider nicht gefunden werden, da das Unternehmen auf die Schreiben des Konsumentenschutzes nicht reagiert hat. Mangels einer schriftlichen Stellungnahme erwies sich das Unternehmen als unkooperativ und konnte ein Entgegenkommen gegenüber Frau H. nicht festgestellt werden.