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"Unzerstörbares" Mobiltelefon defekt

Herr T. habe für den Sohn seiner Lebensgefährtin Frau G. von dem Unternehmen Hartlauer Handelsges.m.b.H. ein Mobiltelefon der Marke Samsung gekauft, wobei es sich laut Werbung und fachgerechter Beratung seitens des Unternehmens um ein "Built for Strenght" und "Anti-Scratch" Mobiltelefon handle. Laut Angaben des Konsumenten sei bei dem Gerät ein Displayschaden aufgetreten, wobei jedoch kein schuldhaftes Verhalten des Sohnes seiner Lebensgefährtin gesetzt worden wäre. Da das Unternehmen, trotz dem Eingeständnis einer nicht fachgerechten und irreführenden Beratung, nicht bereit gewesen wäre, das Mobiltelefon im Rahmen der Gewährleistung kostenlos zu reparieren, wandten sich Herr T. und Frau G. an die Hilfe des Konsumentenschutzes.
Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn T. und Frau G. gefunden werden. Hartlauer Handelsges.m.b.H. habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch weder bereit das Gerät kostenlos zu reparieren noch die Wandlung des Kaufvertrages anzuerkennen mit der Begründung, dass die für das Produkt beschriebenen und auch zertifizierten Eigenschaften nicht die Unzerstörbarkeit des Gerätes bedeuten würden.