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Fehlende Aufmerksamkeit

Herr F. habe sich Ende 2012 unwissentlich auf der Homepage des Unternehmens "Webbilling AG" angemeldet da er durch die Gestaltung dieser in die Irre geführt worden sei. Er habe bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Der Konsument fühle sich getäuscht und sei überrascht über die hohen Kosten die er einerseits bis dato bezahlt habe und die noch zusätzlich verlangt werden. Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen hat betont, dass der Konsument bereits vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf die kostenpflichtigen Verträge hingewiesen wurde.