Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S.
Der Konsument wandte sich über das Portal installateur-nothilfe.at an einen Installateur, da in seiner Immobilie Probleme mit dem Abfluss aufgetreten waren. Am 17.
Frau D. bestellte am 14.11. 2025 einen Porzellan-Kaffeefilter bei Kaffeezentrale.at, der am 26.11. 2025 aus Hohenems geliefert wurde, woraufhin am 14.12.
Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Am 15.11.2021 brachte Herr Dr. S. seine Maschine YAMAHA FZ1 für eine Reparatur zur Firma hebart.at Michlmayer, da die Maschine beim Start bzw. bei geringer Geschwindigkeit "ruckelte/stotterte".
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
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