Die Gastherme der Konsumentin wurde vom Rauchfangkehrer gesperrt, da die CO2 Werte zu hoch waren und die Therme nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte.
Die Konsumentin, die gemeinsam mit ihrem 14-jährigen Sohn in einer 60 m² großen Wohnung lebt, erhielt für das Jahr 2024 eine ungewöhnlich hohe Gasabrechnung.
Die Konsumentin beeinspruchte die ihr von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG übermittelte Jahresrechnung: So war der Konsumentin etwa weder die Verrechnungsgrundlage klar (zugrunde liegende...
Frau F. zog im April 2022 in eine neue Wohnung. Seitens des Vermieters wurde ihr versichert, dass dieser alles für die Ummeldung betreffend Energieversorgung in die Wege leiten würde.
Der Konsument führte aus, dass seine Jahresabrechnung (von August 2021 bis September 2022) wesentlich überhöht ausgefallen wäre, da er von Dezember 2021 bis August 2022 überhaupt nicht zuhause gew...
Der Konsument hatte am 29.09.2022 einen Gasliefervertrag bei der Wien Energie abgeschlossen. Im Vertrag wurde eine 1-jährige Preisgarantie ab Vertragsabschluss vereinbart.
Die Konsumentin bestellte über die H&M Hennes & Mauritz GmbH einen Couchtisch (der Firma "Really Nice Things") für rund € 380,- , der ihr am 6.3.2025 jedoch beschädigt geliefert wurde.
Der Konsument ließ am 12.10.2024 von der Firma abbruchmeister.at Eternitplatten entfernen und entsorgen. Vor Beauftragung holte der Konsument eine „Kosteneinschätzung“ von abbruchmeister.
Im Jahr 2024 zog die Konsumentin in eine geförderte Gemeindewohnung. Am Tag der Mietvertragsunterzeichnung wurde ihr eine monatliche Miete in Höhe von rund € 700,- zugesichert.
Der Konsument übergab am 28. Februar 2025 eine Wohnung Wonkaplatz, 1220 Wien aufgrund seines Auszugs an die Vermieterin ARWAG Immobilientreuhand GesmbH beziehungsweise bereits an die neuen Mieter.
Otto Stejskal Immobilienverwaltung und Immobilienvermittlung
Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
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