Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Frau I. hatte seit vielen Jahren bei der Bawag P.S.K. einen Safe angemietet. Da sie darin nur Schmuck und sonstige Wertgegenstände gelagert hatte, suchte sie diesen Safe nur selten auf. Am 10.11.
Im Sommer 2019 war Frau S. im Internet auf die Firma SNP Broker vulgo S&P Brooker gestoßen. Nach einigen Telefonaten ließ sie sich die Eröffnung eines "Handelskontos" € 250,- kosten.
Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S.
Die Tochter des Konsumenten hatte im Mai 2024 kleine Waren bei Amazon Europe Core S.à r.l. im Wert von rund €20 bestellt, die leider nicht fristgerecht bezahlt wurden.
Am 13. März 2024 bestellte die Konsumentin bei Amazon Europe Core S.à r.l. zwei Jacken, die sie am 21. März 2024 ordnungsgemäß innerhalb der 14 tägigen Rücktrittsfrist zurücksendete.
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
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