Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.
Herr D. schloss mit der A1 Telekom Austria AG einen Festnetz-Internet Vertrag insbesondere deshalb ab, weil als Beigabe zu jedem Festnetz-Internet Vertrag ein Huawei-Tablet zugesagt wurde.
Herr M. hatte einen Mobilfunkvertrag bei edustore GmbH (educom.at). Als der Konsument seinen Bankanbieter wechselte, informierte er umgehend das Unternehmen und übermittelte die neuen Daten.
Frau B. schloss mit der Music Support Group GmbH einen Ausbildungsvertrag (Graphic Design) sowohl für den Abschluss "Diplom" (Grundausbildung) als auch Bachelor zu einem Gesamtpreis von rund € 12.
Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand.
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
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