Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.
Herr D. schloss mit der A1 Telekom Austria AG einen Festnetz-Internet Vertrag insbesondere deshalb ab, weil als Beigabe zu jedem Festnetz-Internet Vertrag ein Huawei-Tablet zugesagt wurde.
Herr M. hatte einen Mobilfunkvertrag bei edustore GmbH (educom.at). Als der Konsument seinen Bankanbieter wechselte, informierte er umgehend das Unternehmen und übermittelte die neuen Daten.
Frau B. schloss mit der Music Support Group GmbH einen Ausbildungsvertrag (Graphic Design) sowohl für den Abschluss "Diplom" (Grundausbildung) als auch Bachelor zu einem Gesamtpreis von rund € 12.
Die Tochter des Konsumenten hatte im Mai 2024 kleine Waren bei Amazon Europe Core S.à r.l. im Wert von rund €20 bestellt, die leider nicht fristgerecht bezahlt wurden.
Am 13. März 2024 bestellte die Konsumentin bei Amazon Europe Core S.à r.l. zwei Jacken, die sie am 21. März 2024 ordnungsgemäß innerhalb der 14 tägigen Rücktrittsfrist zurücksendete.
Frau D. bestellte am 14.11. 2025 einen Porzellan-Kaffeefilter bei Kaffeezentrale.at, der am 26.11. 2025 aus Hohenems geliefert wurde, woraufhin am 14.12.
Die Konsumentin hatte am 28.8.2025 beim Unternehmen TRUEGLOW MARKETING MANAGEMENT - FZCO eine Bestellung aufgegeben und via PayPal bezahlt.
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
Newsletter
Jetzt kostenfrei anmelden, Ihre News aktuell erhalten!