Die Konsumentin buchte am 14.04.2025 für mehrere Personen einen Flug über die Plattform Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) mit der Fluglinie WizzAir Wien-Larnaka für rund Euro 1360.-. Kurz vor Abflug änderte WizzAir sowohl den Abflughafen von Wien auf Budapest als auch den Abflugtag mit dem Hinweis, dass der Flug aufgrund dieser Änderungen storniert werden könne und das Geld dann zurück überwiesen würde. Die Konsumentin stornierte darauf hin wie angeboten die von ihr gebuchten Flüge und ersuchte um Rückerstattung des dafür bezahlten Betrages. Zunächst versuchte die Konsumentin die Rückerstattung der Kosten von WizzAir zu erlangen, diese nahmen jedoch die Überweisung nicht vor und wiesen die Konsumentin wiederholt darauf hin, dass das Geld bereits an Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) zurück überwiesen worden und von dort zu fordern wäre. Daraufhin versuchte die Konsumentin die Rückerstattung von Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) zu erlangen, die der Konsumentin wiederum mitteilten, kein Geld von Wizzair erhalten zu haben. Da beide Seiten behaupteten, das Geld nicht mehr zu haben und so die Konsumentin keine Rückerstattung für die stornierten Flüge erhielt, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich sowohl mit WizzAir als auch mit Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) in Verbindung und legten beiden Seiten das Problem der Konsumentin ausführlich dar. Wie die Konsumentin bereits berichtet hatte, verwies auch hier zunächst ein Unternehmen auf das andere. Letztlich konnte der Konsumentenschutz Verband Österreich jedoch erreichen, dass die Konsumentin das gesamte Geld von Opodo (Vacaciones eDreams, S.L.) für die stornierten Flüge zurück erstattet erhielt.