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Buchungsrückerstattung wegen Coronamaßnahmen

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Der Konsument buchte über Secret Escapes Ltd.  Hotelzimmer in Hamburg und Venedig und zahlte dafür über Visa/ Paypal rund € 680,-. Aufgrund von Coronamaßnahmen war es dem Konsumenten jedoch nicht möglich, die Reisen anzutreten und die gebuchten Hotelzimmer zu nützen.  Er hat zwar mehrmals umgebucht, konnte jedoch die Reisen nie antreten, da es immer wieder Lockdowns oder 2G-Regelungen gab. Schließlich wurde von den gebuchten Hotels mitgeteilt, dass eine Verschiebung der Buchungen über Secret Escapes Ltd. nur bis Ende 2022 möglich gewesen wäre, was aber nie mitgeteilt worden war. Da – nach den Angaben des Konsumenten – die Hotels von Secret Escapes Ltd. nie das Geld für die gebuchten Nächtigungen erhalten hatten, reklamierte der Konsument direkt bei Secret Escapes Ltd.. Da er aber nie eine Antwort seitens des Unternehmens übermittelt wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten Secret Escapes Ltd . den Lösungswunsch des Konsumenten: die Rückerstattung des bezahlten Betrages oder die Verlängerung der Umbuchungsmöglichkeiten. Secret Escapes Ltd. erklärte sich umgehend bereit, die Beträge für die gegenständlichen Buchungen rückzuerstatten und überwies dem Konsumenten € 676,-.