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Wartungstermin wird immer verlegt

Frau N. habe in 2001 einen Wartungsvertrag für ihre Therme mit dem Unternehmen Vaillant Group Austria GmbH abgeschlossen. Die Vaillant Group Austria GmbH habe begonnen, die Termine sukzessiv vorzulegen, weshalb sie dies nicht habe nachvollziehen können und sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe die Vaillant Group Austria GmbH bestätigt, dass die jährlichen Wartungstermine in Zukunft in den Monaten August oder September, wie von Frau N. gewünscht, vereinbart werden und ihr sogar einen Gutschein von 10 % Rabatt für die nächste Wartung zugesendet wird.