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Kostenlose Registrierung doch kostenpflichtig

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Der 15-jährige Sohn der Konsumentin hatte sich offenbar auf diversen "speziellen" Seiten registriert. Sobald die Konsumentin davon erfuhr, löscht sie die gegenständlichen Abos, wobei sie beim Öffnen der einschlägigen Webseiten immer auf das gleiche Bild gestoßen ist – nämlich eine junge hübsche Frau – und groß darüber stand die Information, dass die Registrierung kostenlos erfolgen würde. Die Konsumentin führte weiters an, dass der Sohn seit Dezember 2024 kein eigenes Laptop mehr verfügen würde und sein Handy durch eine  Jugendschutz-Einstellung geschützt würde. Schließlich erhielt der Sohn der Konsumentin für die durchgeführten Registrierungen diverse Zahlungsaufforderungen bzw. Inkasso-Schreiben für die offenen Forderungen. Da der Sohn der Konsumentin erst 15 Jahre alt ist und die diversen Zahlungsaufforderungen für die Konsumenten auch nicht nachvollziehbar waren, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzen sich sowohl mit den Unternehmen als auch mit dem Inkassobüro in Verbindung und legten dlar, dass es sich beim Schuldner um einen 15 - Jährigen handeln würde. Daraufhin erhielt der  Konsumentenschutz Verband Österreich die Aufforderung, die Konsumentin  möge das Alter des Schuldners durch Ausweis bzw. durch ein  sonstiges Dokument nachweisen. Die Konsumentin stellte dem Konsumentenschutz Verband Österreich eine Kopie des Reisepasses zur Verfügung. Nach Übermittlung der Kopie des Reisepasses wurden alle Zahlungsaufforderungen umgehend storniert.