Herr A. buchte am 17.02.2023 online bei Air france sieben Flugtickets nach Afrika, wobei der Gesamtbetrag dafür sofort über Kreditkarte abgebucht wurde. Am 7.03.
Frau R. buchte im Februar 2020 über die trivago Express Booking Platform eine Unterkunft bei der Flixhotels GmbH in Jesolo für den Zeitraum von 03.08.2020 bis 09.08.2020 für rund € 870.-.
Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Da Frau P. beabsichtigte, 2013 eine neue Wohnung zu beziehen, lies sie sich Ende 2012 bei der XXXLutz KG eine Küche planen und schloss noch am selbben Tag den Kaufvertrag über € 10.800,- ab.
Frau M. bestellte am 04.06.2022 über den Online-Shop der OBI Bau-und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH 2 x 25 kg Farbe der Marke Alpine Renomay für rund € 110.
Die ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. überrmittelte der Konsumentin am 25.10.
Wir leben alle in einer sehr dynamischen Zeit, im Informationszeitalter. Die richtige Information ist zu einem wertvollen Gut geworden, jedoch ist die Verteilung dieses Gutes in der Bevölkerung sehr ungleichmäßig. So schlagen leider nach wie vor viele Unternehmen Profit aus der Unwissenheit der Verbraucher und anständige Betriebe müssen ums Überleben kämpfen, da potentielle Kunden nicht wissen, dass man sie hier gut behandeln würde.
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