Herr P. habe im Februar 2015 über das Unternehmen Worldticketshop B.V. zwei Eintrittskarten für eine Vorstellung zum Preis von € 412 gekauft.
Im September 2014 habe Frau P. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen.
Frau S. habe ihren Vertrag mit "UPC Austria Services GmbH" schriftlich per E-Mail am 28.10.2014 gekündigt. Trotzdessen seien weiterhin monatlich € 38,- von ihrem Konto abgebucht worden.
Frau G. hat mit die "CVS Fitness GmbH" eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Konsumentin verspürte nach den Power-Plate Trainings Schmerzen und holte sich fachärztlichen Rat ein.
Herr W. habe letzten Sommer zwei Gewinnbenachrichtigungen seitens "Edelweiss Versand" erhalten.
Frau O. hat im Zuge eines Haustürgeschäftes mit der "LIBU-ZET eU" irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen.
Im August 2014 habe Herr S. mit dem Unternehmen Fit Fabrik Fitness Betriebs GesmbH einen Nutzungsvertrag auf 24 Monate abgeschlossen.
Frau U. hat während eines Haustürgeschäftes irrtümlich und zu keinem Zeitpunkt erwünschten Vertrag mit der „Hör Zu“ Zeitschrift unterschrieben.
Herr P. habe bei dem Unternehmen dm drogerie markt GmbH einen Gutschein im Wert von € 70,- gekauft.