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Haustürgeschäft? 2 Mal lesen, danach unterschreiben.

Frau U. hat während eines Haustürgeschäftes irrtümlich und zu keinem Zeitpunkt erwünschten Vertrag mit der „Hör Zu“ Zeitschrift unterschrieben. Laut Angaben der Konsumentin hat sie unterschrieben, jedoch ohne jemals erwünschten Vertragsabschluss sowie auch keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten, weshalb sie die Zeitschrift zu keinem Zeitpunkt entgegengenommen hat. Da die Konsumentin die Zahlungsaufforderungen als unberechtigt empfunden hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, die Frau U. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Libu-Zet eU teilte mit, dass der Vertrag mit Frau U. storniert sowie auch die offene Forderung ausgebucht wurde.