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Standortverlegung - Kündigungsgrund

Frau N. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, wobei der im Vertrag vereinbarte Standort in der Speisingerstraße aufgrund einer behördlichen Anordnung im Juli 2014 aufgegeben wurde. Nach der Verlegung der Filiale in die Ketzergasse konnte die Konsumentin aufgrund der großen Entfernung bzw. des großen Zeitaufwands eine weitere Nutzung der Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Konsumentin habe den Fitnessvertrag wegen der weggefallenen Geschäftsgrundlage aufgrund der Standortverlegung außerordentlich gekündigt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat die Kündigung anerkannt und den Vertrag aufgelöst.