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Speisingerstraße - Filiale wurde aufgrund einer behördlichen Anordnung aufgegeben

Frau H. habe einen Fitnessvertrag in der Speisingerstraße abgeschlossen, Filiale die aufgrund einer behördlichen Anordnung im Juli 2014 aufgegeben wurde. Da die Inanspruchnahme der Leistungen nach der Verlegung der Filiale in die Ketzergasse aufgrund der großen Entfernung bzw. des großen Zeitaufwands für die Konsumentin nicht zumutbar sei, habe sie Kündigung bei CVS Fitness GmbH eingereicht, jedoch ohne eine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten zu haben. Hilfesuchend habe sich Frau H. an den Konsumentenschutz gewandt.
Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, und zwar, CVS Fitness GmbH hat die Kündigung anerkannt und den Vertrag aufgelöst.