Frau R. hat bei der Reiseclub Magic Travel GmbH eine Reise nach Istrien, die am 19.10.2015 beginnen hätte sollen, für zwei Personen zum Preis von insgesamt € 500,- gebucht und auch bezahlt.
Anfang Oktober 2015 hat Herr R. über einen Vermittler bei dem Unternehmen Express Travel International GmbH eine Reise für zwei Personen nach Hurghada für Januar 2016 zum Preis von ca. € 1.
Herr K. hat bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG Flugtickets für vier Personen von Wien nach Malaga und zurück (07.10.2015 - 14.10.2015) gekauft.
Herr R. hat über Travel Viva GmbH einen Hin- und Rückflug von Wien nach Düsseldorf und zurück (12.03.2016 - 14.03.2016) gebucht. Der Konsument hat mit Sicherheit den Hinflug für den 12.03.
Herr A. hat bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Bukarest (27.12.2015 - 03.01.2016) gebucht. Herrn A.
Im Januar 2016 wurde Frau A. am Schwechater Bahnhof ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wonach sie eine Forderung in Höhe von € 100,- VON ÖBB-Personenverkehr AG erhalten hat. Frau A.
Herr K. hat bei der REWE Austria Touristik GmbH Flüge von Wien nach Varadero, Kuba, und zurück (14.12.2015 - 29.12.2015) gebucht. Herrn K.
Frau P. hat über einen Reisevermittler bei dem Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH eine Pauschalreise nach Palma de Mallorca fürs Ende Juni 2016 inklusive Hin- und Rückflug zum Gesamtpreis von ca.
Herr Y. hat über BETC Reisebüro GmbH einen Hin- und Rückflug für Ende Mai 2016 von Wien über Dubai nach Manila zum Preis von ca. € 800,- gebucht.
Herr S. hat bei der Fluggesellschaft Turkish Airlines einen Hin- und Rückflug von Wien über Istanbul nach Bogota im Frühsommer 2016 zum Preis von ca. € 700,- gebucht.