Fahrschein ist nicht gültig?
Im Januar 2016 wurde Frau A. am Schwechater Bahnhof ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wonach sie eine Forderung in Höhe von € 100,- VON ÖBB-Personenverkehr AG erhalten hat.
Frau A. verfügt jedoch über eine gültige Jahreskarte, die für die Zone 100 gültig ist. Der Frau A. wurde seitens eines Mitarbeiters der ÖBB-Personenverkehr AG bei der Station Milleniumcity mitgeteilt, dass die Jahreskarte bis zum Flughafen gelten würde, Grund, weshalb Frau A. sich nicht eine entsprechende Fahrkarte gekauft hat. Hilfesuchend wandte sich Frau A. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes um eine Abschlagszahlung in Höhe von € 30,- zu erhalten. Nach Vermittlung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes teilte ÖBB-Personenverkehr AG mit, dass einer Abschlagszahlung in Höhe von € 30,- zugestimmt wird.