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Flugverschiebung

Herr K. hat bei der REWE Austria Touristik GmbH Flüge von Wien nach Varadero, Kuba, und zurück (14.12.2015 - 29.12.2015) gebucht. Herrn K. zufolge hat die gewünschte Rückreise aufgrund von Unzufriedenheiten nicht seinen Ansprüchen entsprochen. Am 28.12.2015 hat der Konsument die Information erhalten, dass der geplante Rückflug auf den 30.12.2015 von Varadero nach Köln verschoben wird, wobei ihm seitens des Unternehmens versichert wurde, dass eine Verbindung bis Wien gewährleistet wird. Vor Ort habe Herr K. festgestellt, dass das Unternehmen nicht für einen entsprechenden Flug von Köln nach Wien gesorgt hat. Daher hat der Konsument ein Taxi von Köln nach Bonn und von Bonn nach Wien einen Zug nehmen müssen, wobei ihm zusätzliche Kosten entstanden sind. Der Konsument hat sich für das Angebot in Höhe von € 222,- bedankt, dieses jedoch aufgrund der Unzufriedenheiten bzw. der entstandenen Flugverspätung nicht als angemessen erachtet. Hilfesuchend hat sich Herr K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der REWE Austria Touristik GmbH hätte sich der Konsument nach seiner Ankunft in Köln nicht bei Service-Schalter melden sollen, um seinem Weiterflug entsprechend umzubuchen und um eine entsprechende Bestätigung zu erhalten. Nach mehreren durchgeführten Korrespondenzen wurde den Konsumenten eine Wiedergutmachung in Höhe von € 600,- angeboten.