Leistung "Pet in Cabin" nichr konsumiert!
Im Mai 2016 hat Frau T. bei der Fluggesellschaft "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG" einen Hin- und Rückflug von Wien nach Paris für Anfang Juli für zwei Personen inklusive Leistung "Pet in Cabin" zum Gesamtpreis von ca. € 450,- gebucht und bezahlt. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden des Tieres hat sie ihren Hund auf die Reise nicht mehr mitnehmen können, wobei sie der Fluggesellschaft diesen Umstand vor Reiseantritt bekanntgegeben hat. Vor Reiseantritt war die Fluggesellschaft weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar. Da keine Zusatzleistung in Anspruch genommen wurden, hat sie um die Rücküberweisung des Betrages in Höhe von € 120,- ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau T. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Letztendlich war die Fluggesellschaft bereit eine Erstattung der Gebühr zu veranlassen.