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Kettenreaktion: von einer Verspätung zur anderen

Herr A. hat bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug von Wien nach Bukarest (27.12.2015 - 03.01.2016) gebucht. Herrn A. zufolge hat der gewünschte Rückflug aufgrund von mehreren Verspätungen nicht seinen Ansprüchen entsprochen. Laut Angaben des Konsumenten hat er erfahren müssen, dass aufgrund angeblicher technischer Probleme der Flugmaschine der gewünschte Rückflug am 03.01.2015 um 20:55 auf den 04.01.2016 um 08:05 Uhr verlegt wurde. Außerdem hat der Abflug erst um 09:30 stattgefunden, wobei in Prag wieder eine Verspätung vermerkt wurde. Aus o.g. Gründen hat Herr A. den Weiterflug nach Wien, welcher um 11:20 Uhr gewesen war, verpasst und hat seine Weiterreisse mit der Bahn fortsetzen müssen. Zusätzlich musste der Zug aufgrund eines Unfalls auf der Strecke für ca. 2,5 Stunden gestoppt werden, wobei der Konsument letztendlich erst gegen Mitternacht in Wien angekommen ist. Da er keine Rückmeldung von der Fluggesellschaft Austrian Airlines AG erhalten hat, wandte sich Herr A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte doch noch eine, den Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Austrian Airlines AG hat den Konsumenten "unpräjudiziell" einen Ausgleichszahlung in Höhe von € 250,- angeboten und auf Kulanz die Bahnkosten rückerstattet.