Mitte Mai 2015 hat Frau H. über das Internetportal www.amazon.de bei dem Unternehmen bp_onlinehandel ein Notebook der Marke Toshiba inklusive SSD-Karte zum Preis von ca. € 500,- bestellt.
Im Sommer 2014 habe Frau N. mit "Haas Elektro GmbH" einen Vertrag über den Kauf einer Geschirrspülmaschine der Marke BOSCH SML 43 M 15 EU zum Preis von knapp € 600,- abgeschlossen.
Herr M. habe von dem Unternehmen HDPHNS einen Mediaplayer zum Preis von € 399,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten habe er nach dessen Lieferung feststellen müssen, dass dieser defekt gewesen sei.
Herr L. habe im Januar 2014 von dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH ein Notebook der Marke ASUS zum Preis von € 1.400,- gekauft.
Frau G. habe von dem Unternehmen Saturn Haid am 02.01.2014 einen Kaffeevollautomaten zum Preis von € 599,- gekauft.
Frau A. habe von dem Unternehmen ECS Global GmbH eine Rechnung in Höhe von € 127,-- erhalten.
Herr W. habe Ende November 2012 ein ASUS-Tablet zum Preis von € 600,- gekauft.
Herr Z. habe in November 2014 sein Laptop aufgrund einer dreijährigen Garantie zur Reparatur zu dem Unternehmen Lenovo Technology B.V. gesendet.
Herr F. habe Mitte letzten Jahres eine Werbeveranstaltung für das Unternehmen "RUDH - Rund um den Haushalt - Haushaltsgeräte GmbH" organisiert.
Im Frühling des Jahres 2015 habe Herr Z. mit "McShark" einen Vertrag über den Kauf eines W-Lan fähigen iPads zum Preis von beinahe € 600,- abgeschlossen.