Im Frühling des Jahres 2015 habe Frau E. von "Mr. Green Limited" eine Gewinnbenachrichtigung in Höhe von € 2.000,- erhalten. Da o.g.
Herr M. habe im Jänner 2013 von dem Unternehmen DevilTech einen Laptop (HellMachine) gekauft.
Anfang des Jahres 2012 habe Frau Z. mit "Mömax GmbH" einen Vertrag über den Kauf einer Komplettküche abgeschlossen.
Herr K. habe das Unternehmen "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" um Auskunft bezüglich des Preises und des nötigen Zeitaufwandes für einen Glasaustausch bei einem Ceranfeld.
Gegenüber Frau B. sei seitens der "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" eine Forderung in Höhe von € 759,- geltend gemacht worden.
Mitte Mai 2015 hat Frau H. über das Internetportal www.amazon.de bei dem Unternehmen bp_onlinehandel ein Notebook der Marke Toshiba inklusive SSD-Karte zum Preis von ca. € 500,- bestellt.
Kurz vor Weihnachten des Jahres 2014 habe Herr B. von "Hofer KG" (Filiale in Peuerbach) ein LED TV 50 zum Preis von € 499,- gekauft.
Herr M. hat im April 2015 einen Vertrag mit dem Unternehmen Megaplay abgeschlossen und diesen im Mai telefonisch gekündigt.