Frau K. habe Ende März 2014 von dem Unternehmen Media Markt Lugner City einen Laptop der Marke Sony Vaio zum Preis von € 800,- gekauft.
Frau M. habe in November 2010 eine Soundanlage inklusive fünf Jahre Garantie-Verlängerung von dem Unternehmen Media Markt Wien Hietzing zum Preis von € 464,- gekauft.
Herr F. habe im April 2014 von dem Unternehmen Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH einen Laptop zum Preis von € 400,- gekauft. An dem Gerät seien Mängel aufgetreten.
Im Februar des Jahres 2015 habe Herr S. von "OCIRIS GmbH" per Email eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl er den Vertrag mit dem Unternehmen bereits im September 2014 gekündigt habe.
Frau J. habe im Frühjahr 2014 eine externe Festplatte dem Unternehmen GN Data Recovery Group GmbH übergeben und einen Betrag in der Höhe von € 1.676,- für die Datenrettung bezahlt.
Herr V. habe im Juli 2014 eine Staubsaugerbürste und ein Saugrohr von dem Unternehmen Expert Kliemstein gekauft. Das Saugrohr sei kurz nach dem Kauf aufgrund eines Mangels ausgetauscht worden.
Im April 2013 habe Herr B. ein Staubsauger des Herstellers Miele Ges.m.b.H mit zweijähriger Garantie zum Preis von € 199,- gekauft.
Im Herbst dieses Jahres habe Frau K. bei der Firma "Fix Computer Service" in Wien Ihren Laptop zur Reparatur gebracht.