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...wenn Austauschbackrohre ausgetauscht werden müssen

Anfang des Jahres 2012 habe Frau Z. mit "Mömax GmbH" einen Vertrag über den Kauf einer Komplettküche abgeschlossen. Zweieinhalb Jahre später sei das Backrohr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gänzlich ausgetauscht worden, da es nicht mehr reparaturfähig gewesen sei. Nun habe knapp zwei weitere Jahre danach das ausgetauschte Backrohr ebenfalls einen Mangel aufgewiesen. Nachdem zuerst Frau Z. versichert worden sei, dass die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung erfolgen werde, habe man danach diese Aussage zurückgenommen. Somit kam sie mit diesem Anliegen zum Konsumentenschutz Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, hat "Mömax GmbH" zuerst geantwortet, dass der Hersteller und nicht sie für die Gewährleistung zuständig ist. Da es aber nun so ist, dass "Mömax GmbH" der alleinige Vertragspartner und daher auch für die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche zuständig ist und sich bei Bedarf an den Hersteller wenden kann, dies aber nicht getan hat, wird sich die Angelegenheit wohl auf einer anderen Bühne abspielen.