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Prinzipsache!

Herr S. habe im Sommer 2015 bei "Otto GmbH" ein Heimkinosystem zum Preis von über € 450,- bestellt und dabei gehofft, weil es sich hierbei um seine erste Bestellung bei diesem Unternehmen gehandelt habe, entsprechend der Werbung, dass er eine Gutschrift in Höhe von € 15,- bekommen werde. Stattdessen hätte "Otto GmbH" von seinen Konto ohne seine Zustimmung den vollen Kaufpreis in Höhe von über € 450,- abgebucht. Enttäuscht über die Vorgehensweise des Unternehmens habe sich Herr S. damit dem Konsumentenschutz anvertraut.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist eine zufriedenstellende Lösung für Herrn S. gefunden worden, weil "Otto GmbH" eine Gutschrift in voller Höhe ausbezahlt hat.