Herr G. habe im Jahr 2007 eine Kücheneinrichtung von dem Unternehmen XXXLutz KG gekauft, wobei diese mit einer 25-Jahres-Garantie angepriesen worden wäre.
Frau J. habe Mitte letzten Jahres eine Küche samt weißen Glanzfronten und einer dunklen Arbeitsplatte in Holzoptik mit eckigen Griffen bei dem Unternehmen "Premium Dab Küchen Schwechat" bestellt.
Frau L. habe im Februar 2015 von der MyDan Handels GmbH eine Kücheneinrichtung zum Preis von € 6.780,- gekauft.
Im Frühherbst 2013 habe Frau S. mit "kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H".einen Vertrag über den Kauf einer Sitzgruppe in Kunstleder zum Gesamtpreis von € 2.998,- abgeschlossen.
Herr H. habe auf der Webseite www.mybbqstore24.de des Unternehmens "Rosa Schurgast Handel und Vertretung" ein Sofabett inkl. dem Sonnenschirm "Minois" zum Preis von € 707,- bestellt.
Herr A. hat vor ca. einem Jahr unter anderen eine Jugendzimmereinrichtung von dem Unternehmen "K. Ludwig Ges.m.b.H." bestellt.
Herr F. habe von dem Unternehmen XXXLutz KG Badezimmermöbel gekauft, wobei das Unternehmen auch mit der Montage dieser beauftragt worden wäre.
Frau H. habe von dem Unternehmen XXXLutz KG ein Stauraumbett gekauft, wobei sie eine Anzahlung in Höhe von € 500,- getätigt habe.
Im Frühjahr des Jahres 2012 habe Frau G. das Unternehmen "HP Tischlermontage" aus Wien, mit der Verlegung des Fußbodens beauftragt.
Im Herbst dieses Jahres habe Herr N. ein Bettgestell bei "Mömax" Wien gekauft.