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Ausziehbett mit Sondermaße

Herr L. habe mit dem Unternehmen THV-Süd GmbH im Rahmen einer Werbefahrt einen Kaufvertrag für ein Ausziehbett mit Sondermaße zum Preis von € 998,- abgeschlossen, wobei sich die Ware beim Unternehmen befunden habe. Der Konsument habe aufgrund der dem Unternehmen gegenüber kommunizierten Besonderheiten des Bettes, nämlich dass es sich um ein Ausziehbett handle, keine Möglichkeit gehabt die Auflage des Bettes zu befestigen. Vor dem Vertragsabschluss sei Herrn L. von dem Verkäufer versichert worden, dass eine Rückgabe der Ware problemlos möglich wäre, weshalb Herr L. die Forderung des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte. Außerdem habe Herr L. keine Belehrung über geltend Rücktrittsrechte erhalten. Daher wandte sich Herr L. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen den Rücktritt vom Vertrag anzuerkennen und die Forderung gegen ihn auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. THV-Süd GmbH teilte mit, dass sie aus Kulanz die Angelegenheit als erledigt betrachten und keine weitere Ansprüche stellen werden.