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Hoher Aufwand bei Möbelmontage

Herr F. habe von dem Unternehmen XXXLutz KG Badezimmermöbel gekauft, wobei das Unternehmen auch mit der Montage dieser beauftragt worden wäre. Bei der Montage sei eine Warmwasserleitung angebohrt und das Innentürblatt beschädigt worden, sodass sich die Montage der Möbel über vier Monate verzögert habe. Da sich der Konsument bei jedem Handwerker- bzw. Montagetermin einen halben oder ganzen Urlaubstag nehmen musste, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen um eine angemessene Entschädigung für den mit der Montage verbundenen hohen Aufwand und den großen Zeitverlust. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. XXXLutz KG war einverstanden dem Konsumenten einen Gutschein im Wert von € 700,- für die verlorene Zeit und den entstandenen Aufwand auszustellen.