Frau J. wurde für rund € 230,- monatlich Mitglied bei der GoStudent GmbH, um Nachhilfe für ihren Sohn in mehreren Fächern zu erhalten.
Frau H. lies bei Meisteroptik Hochhauser Kontaktlinsen für ihre Kinder anpassen.
Herr S. erhielt 2022 eine Mahnung von der Amazon Europe Core S.à r.l.
Herr K. bestellte über eine Internetplattform (firalo) Schuhe im Wert von rund € 65,-, wobei die Zahlung über die Klarna Bank AB (publ) abgewickelt werden sollte.
Herr H. zahlte bei der Klarna Bank AB (publ) rund € 60,- ein, um ihm übermittelte Monatsrechnungen zu begleichen.
Frau L. bestellte über eine Internetplattform einen Roboterstaubsauger für € 60,- sowie beim Unternehmen Ellen Beauty DE div.
Gegenüber Frau L. wurde seitens des Unternehmens Media Solution AG aus Berlin eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau M. wurde Ende Mai 2019 seitens des Unternehmens LEX MEDIA LIMITED (lexplay.de) eine Forderungen von ca. € 400,- geltend gemacht.
In Jänner 2019 hat Frau Dr. F. bei www.wish.com mehrere Bestellungen von diversen Produkten getätigt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie für die erhaltenen Waren den geforderten Geldbetrag bezahlt.